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Softwaremeldung

Softwaremeldung

Die Erfassung von Forschungssoftware durch eine Softwaremeldung kann Teil eines standardisierten Prozesses an Forschungseinrichtungen sein, um Forschungssoftware bestmöglich zu verwerten - von der Softwaremeldung über eine Lizenzprüfung und Bewertung von IP Schutzrechten und einem möglichen Verwertungspotenzial bis hin zur Zugänglichmachung und Weitergabe. Für den ersten Schritt der Erfassung bietet sich die Nutzung eines Softwaremeldeformulars an, welches alle relevanten Informationen über eine Software, deren Urheber sowie technische und rechtliche Rahmenbedingungen abfragt. Dieses Formular kann von einer Forschungseinrichtung für Forschende bereitgestellt werden, z.B. als ausfüllbares PDF oder digital implementiert in einem Webformular und damit die Kommunikation und Transparenz zwischen Forschenden und Transfermanger:innen hinsichtlich der Erfassung von Forschungssoftware maßgeblich erleichtern.

Die damit erfassten Informationen können eine Grundlage schaffen für spätere Verwertungstätigkeiten. Entpsrechend könnte das Softwaremeldeformular u.a. zu folgenden Aspekten Informationen abfragen:

Prüfung von IP Schutzrechten

Das geschaffene Werk als solches oder auch einzelne Bestandteile einer Software können als ein Computerprogramm verstanden werden und lassen sich daher urheberrechtlich, wie z. B. auch Musik, schützen1. Handelt es sich bei der softwarebasierten Lösung möglicherweise um eine patentierbare Erfindung, so ist diese im Sinne des deutschen Patentgesetzes, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar2. In diesem Fall bietet das sogenannte „Softwarepatent“ dem Inhaber einen über den urheberrechtlichen Aspekt hinausreichenden Schutz, welcher es Dritte untersagt, die Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Das Softwaremeldeformular kann vorhandene Schutzrechte abfragen.

Prüfung von Lizenzabhängigkeiten oder –inkompatibilitäten

Die Offenlegung bzw. Bereitstellung von Software unter einer entsprechenden Lizenz ist stark an die Fragen der Lizenzkompatibilität gebunden. Die Angabe aller Bestandteile der Software und verwendeten Bibliotheken durch eine Softwaremeldung liefert die Grundlage, um eine rechtlich fundierte Entscheidung hinsichtlich der geeigneten Lizenz treffen zu können.

Bewertung des Verwertungspotenzials

Im Softwaremeldeformular abgefragte Informationen können erste Anhaltspunkte für eine Potenzialanalyse zur Verwertung von Forschungssoftware enthalten und die Grundlage für weiterführende Gespräche zwischen Transfer und Forschenden sein.

Vermeidung von Parallelentwicklungen und Fördern von Weiterentwicklungen

Das Erfassen und Kuratieren von Forschungssoftware auf Basis der gemeldeten Informationen fördert die Nachhaltigkeit von Softwareentwicklung und trägt zur Vermeidung von Parallelentwicklungen bei.

Schaffung von Transparenz und Sichtbarkeit

Das Bereitstellen von Informationen über Forschungssoftware schafft Transparenz und ermöglicht Synergien über die eigene Institution hinaus. Dies kann zur Steigerung der Reputation für Institution und Entwickler:in beitragen und neue Anreize für die Entwicklung von Forschungssoftware und ihrem Transfer schaffen.

Beispielhafte Gegenüberstellung verschiedener existierender Softwaremeldeformulare

Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Softwaremeldeformulare aus unterschiedlichen Institutionen analysiert und gegenübergestellt:

Neben der Identifizierung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden und dem anschließenden Festlegen relevanter Fragen zur Erfassung von Forschungssoftware, war es ebenfalls das Ziel, bestehende Handlungsweisen bei der Softwaremeldung zu hinterfragen. Natürlich sind die institutionenbezogenen Erfahrungen mit der Meldung von Software (wenn vorhanden) in den Entscheidungsprozess für die Auswahl von Fragen eingeflossen, jedoch wurde festgestellt, dass der Fokus je nach Ausrichtung einer Forschungsinstitution variieren kann. Einige der analysierten Softwaremeldeformulare enthalten schon recht konkrete Fragen zur kommerziellen Verwertung von Forschungsfragen, während andere nur grundsätzliche Informationen zu Urhebern und der Software erfassen und mögliche Verwertungspotentiale in einen nachgelagerten Schritt klären.

Aufbau eines Softwaremeldeformulars

Der hier empfohlene Aufbau eines Softwaremeldeformulars besteht aus verschiedenen kategorisierten Abfragepunkten.

Abfragepunkte des Softwaremeldeformulars
Abfragepunkte des Softwaremeldeformulars.

Die Kategorien basieren auf den Themenbereichen der Fragen in den analysierten Softwaremeldeformularen sowie auf Rubriken, welche der Arbeitskreis Software der Transfer Allianz zur Verfügung gestellt hat. Wir haben diese zu sechs Hauptkategorien aggregiert, um die Komplexität zu reduzieren.

Für die Abfragepunkte wurden generische Fragen formuliert und eine Empfehlung angegeben, ob es sich (aus Sicht der Projektbeteiligten) um einen essenziellen oder eher optionalen Abfragepunkte handelt (Instanz 1 oder 2). Damit ist die bereits erwähnte Ausrichtung einer Forschungsinstitution gemeint. Fragen mit der Empfehlung “Instanz 1” vernachlässigen die kommerzielle Verwertung zwar nicht, legen aber auch nicht einen zu starken Fokus darauf, sodass ein gewisser Spielraum hinsichtlich der Lizenzierung (Open Source oder Closed Source) besteht. Fragen mit Empfehlung “Instanz 2” suggerieren eher eine kommerzielle Verwertung. Trotzdem weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es sich dabei nur um eine Empfehlung auf Basis der Erfahrungen der an diesem Projekt beteiligten Forschungsinstitutionen handelt. Für die abschließende Beurteilung des Verwertungspotentials sind in jedem Fall weiterführende Gespräche zwischen Transferbeauftragten und Softwareentwickler:innen ratsam.

Eine Tabelle mit allen ausgewählten Abfragepunkten samt generischer Fragen für die eigene Erstellung eines Softwaremeldeformulars und hilfreiche Kommentare sowie ein Beispieltemplate für ein Softwaremeldeformular findet sich hier:

Templates für ein Softwaremeldeformular

Referenzen


  1. UrhG §2 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/2.html 

  2. PatG §1 Absatz 1