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Apache 2.0 Lizenz

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Lizenzspezifika

  • permissive Lizenz / kein Copyleft: bei veränderten/abgeleiteten Entwicklungen muss der Quellcode nicht offengelegt werden (keine Pflicht zu Open Source Veröffentlichungen von abgeleiteten Produkten)
  • erlaubt eine einfache Integration des Codes in kommerzielle/proprietäre Codeentwicklungen

Erlaubte Nutzung von Software

  • erlaubt die Einsicht des Quellcodes der lizenzierten Software
  • erlaubt die Modifikation der lizenzierten Software
  • erlaubt die Weiterverbreitung (mit und/oder ohne Modifikationen) der lizenzierten Software
  • erlaubt den Verkauf der Software zu einem beliebigen Preis
  • erlaubt explizit die (Sub-)Lizenzierung der Software
  • gestattet Lizenzgebern auf eigene Verantwortung (kostenpflichtige) Garantien für die Software anzubieten

Lizenzbedingungen zur Weiterverbreitung von Software

Mitlieferung des Lizenztexts

Der Lizenztext muss in einer für den Erwerber erkennbaren und auffindbaren Form mitgeliefert werden. Dies umfasst den vollen Text der Lizenz, sowie die originale Copyright Information. Typischerweise soll eine Kopie des Lizentextes in einer LICENSE Datei hinterlegt werden.

Die Art der Bereitstellung des Lizenztextes ist abhängig von der Art der Softwareweitergabe: - Quellcode: der Lizenztext befindet sich auf dem gleichen Medium wie die Software - Objektcode (Code in Binärform): der Lizenztext befindet sich in beiliegendem Informationsmaterial (z.B. im Handbuch) - embedded Software in Hardware: der Lizenztext wird ersichtlich als Anzeige auf einem Display - Software zum Download: der Lizenztext muss im Angebot zum Download inkludiert sein

Eine Mitlieferung ist nicht gültig, wenn: - lediglich zum Lizenztext an anderer Stelle verlinkt wird - auf die Lizenz nur verwiesen wird, ohne den Text entsprechend mitzuliefern

Mitlieferung der Software

Für die Weitergabe von Software darf einmalig ein beliebiger Preis aufgerufen werden (Verkauf der Software erlaubt), sowie (kostenpflichtige) Leistungen für Support und zusätzliche Garantien angeboten werden. Bei der Weitergabe von Software egal in welcher Form muss der Quellcode an den Lizenznehmer zugänglich gemacht werden.

Arten der Zugänglichmachung von Quellcode: - Mitlieferung eines Datenträgers mit dem Quellcode - Angebot des Quellcodes zum Download

Die Zugänglichmachung des vollständig korrespondierten Quellcodes muss es jedem Nutzer ermöglichen die Anwendung zu modifizieren und erneut zum Laufen zu bringen. Dazu zählen in der Regel: - alle Quelltexte - Skripte zur Kompilierung - Skripte zur Installation - Definitionsdateien der Schnittstellen (auch wenn diese unter anderen Lizenzen vertrieben werden)

Änderungsvermerk über alle relevanten Modifikationen des Originalcodes

Sind Änderungen an der Software vorgenommen wurde, so muss an erkennbarer Stelle darauf hingewiesen werden, sowie das Datum der Änderungen vermerkt werden.

In jeder betroffenen Quellcode Datei ist ein Copyrighthinweis, sowie ein Haftungsdisclaimer zu hinterlegen. Darüber hinaus müssen bestehende Verweise auf die Lizenz beibehalten werden.

Optional: Mitlieferung einer NOTICE Datei

Das Hinzufügen einer NOTICE Datei ist optional. Falls jedoch Drittcode mit einer Apache 2.0 Lizenz weiterverwendet wird, bei dem eine NOTICE Date vorliegt, muss diese übernommen werden. Der Inhalt einer Notice sollte kurz gehalten werden und folgende Informationen umfassen:

  • die Inhaber der Urheberrechte (und möglicherweise Patentinhaber)
  • die Teile des Quellcodes, für die sie das Urheberrecht besitzen (und die möglicherweise durch ihre Patente abgedeckt werden)
  • die für diesen Teil des Codes angenommene Lizenz

Gewährleistung / Haftung

  • Software wird “as is” zur Verfügung gestellt, es bestehen keinerlei Gewährleistungsgarantien
  • es gilt ein Haftungsausschluss des Urheberrechtsinhabers bzw. von Mitwirkenden
  • es ist möglich eigene Gewährleistungsregelungen, Haftungsverpflichtungen und/oder Supportangebote zusätzlich anzubieten und dafür eine Gebühr zu verlangen, dies ist allerdings nur auf eigene Verantwortung möglich

Ausschluss von Namen und Trademarks

  • verbietet die Verwendung von Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, außer für eine angemessene und übliche Beschreibung des Ursprungs des Schutzgegenstandes innerhalb der NOTICE-Datei

Patente

  • Mitwirkende am Code gewähren den Nutzern ausdrücklich Patentrechte
  • bei Patentverletzung werden automatisch die Patentrechte beendet

Besonderheiten

  • meistgenutzte permissive Open Source Lizenz12
  • schwerer zu lesen/erfassen als die MIT oder 3-clause BSD Lizenz
  • aber: durch die mitgelieferte Definition von Begriffen besteht weniger Raum für Mehrdeutigkeiten
  • im Gegensatz zu MIT oder 3-clause BSD Lizenz müssen alle Änderungen gekennzeichnet werden
  • beinhaltet Patentrechtsreglung
  • keine Kompatibilität zu GPL v2

Bewertung für den wissenschaftlichen Softwaretransfer

Fremdcode

  • Fremdcode (z.B. Software Pakete), der unter einer Apache 2.0 Lizenz veröffentlicht wurde, kann ohne Einfluss auf die angedachte Verwertung in eigene Softwareentwicklungen integriert werden

Eigene Entwicklungen

  • Eigenentwicklungen, die unter Apache 2.0 lizenziert und veröffentlicht wurden, können durch Dritte ohne Einschränkungen verändert und weiterverbreitet werden, ohne dass der Urheber davon profitiert
  • daher ist diese Lizenz eher geeignet für Software, die zum Ziel den Aufbau einer wissenschaftlichen Community hat (kein Vermarktungsfokus)
  • allerdings können auf Apache 2.0-basis veröffentlichte Eigenentwicklungen eine gute Ausgangsbasis darstellen, um Auftragsforschung zur Weiterentwicklung von Anteilen/Modulen anzunehmen, die auf eine unkomplizierte Integration der Software in proprietären Code Dritter abzielt (z.B. kostenpflichtige API-Entwicklung), diese Weiterentwicklung sollte dann unter einer anderen Lizenz an den Auftraggeber weitergegeben werden (z.B. proprietäre Lizenz, die speziell Richtlinien zur Weiterverbreitung regelt)
  • Eigenentwicklungen, die auf Apache 2.0 beruhen sind damit nur bedingt geeignet für direkten Software Verkauf/(Sub)-Lizenzierung
  • ggf. ist eine Umlizenzierung oder Dual-Lizenzierung in Erwägung zu ziehen (Urheberschaften klären)

Empfehlung

Soll eine permissive Lizenz zum Einsatz kommen, wird die Nutzung der Apache 2.0 empfohlen. Im Gegensatz zu MIT und 3-clause BSD Lizenz (BSD-3) beinhaltet sie klare Regelungen zur Nennung von Namen und Trademarks, sowie Patentrechten. Sollte eine Kompatibilität zu GPL v2 notwendig sein (nicht erlaubt mit Apache 2.0), sollte auf die 3-clause BSD Lizenz zurückgegriffen werden.

Quellen

Allgemein

Direkte Referenzen