Musterinkubationsvertrag¶
Ein Inkubationsvertrag ist ein nützliches Tool um die Zusammenarbeit zwischen einem Gründerteam und der inkubierenden Instanz (z.B. IT-Inkubator oder Technologietransferabteilung) zu regeln. Folgend finden Sie einen Musterinkubationsvertrag von der IT Inkubator GmbH (ein Unternehmen der Max-Planck Innovation GmbH und der Universität des Saarlandes Wissens- und Technologietransfer GmbH (WuT)).
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um keinerlei Rechtsberatung handelt, sondern lediglich einen möglichen Inkubationsvertrag und seine Beschreibung.
Der Inkubationsvertrag ist folgendermaßen gegliedert:
- Rubrum,
- Präambel,
- Punkte 1-9 mit jeweiligen Unterpunkten,
- Unterschriftenseite.
Den Download der Datei und eine ausführliche Beschreibung ihrer Bausteine finden Sie im Abschnitt Tools.
Rubrum
Im Rubrum werden die Vertragsparteien benannt, die innerhalb dieses Vertrags kontrahieren. Die Institution mit Anschrift, die Gründer typischerweise mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse. Aus unserer Sicht sollten alle Gründer (Co-Founder) Teil des Vertrags werden (u.a. wegen Foreground-IP).
Präambel
In der Präambel haben wir unser Institut kurz vorgestellt und das zu fördernde Projekt wird benannt. Des weiteren wird gesagt, dass ein Start-up anhand eines Entwicklungsplans entwickelt und eine Ausgründung vorbereitet werden soll.
Punkte
Die Inhalte der einzelnen Punkte sollen hier nur auf die aus unserer Sicht wichtigsten Facetten der einzelnen Punkte verweisen.
- Vertragsgegenstand / Inkubationsphase
- Die Unterpunkte zu Punkt 1 regeln den Vertragsgegenstand bzw. die jeweilige Inkubationsphase.
- Wichtig ist hier die Benennung des konkret zu fördernden Projektes und der Verweis auf Anlage 1, in der der Entwicklungsplan mit Meilensteinen, Inkubationsdauer und Inkubationszielen wiedergegeben ist.
- Darüber hinaus wird unter 1.3 festgelegt, welche Mitglieder des Gründerteams aus dem Inkubationsvertrag zusätzlich Arbeitsverträge mit Ihrer Einrichtung abschließen sollen. Die Arbeitsverträge sind als Anlage beizufügen.
- Punkt 1.4 regelt, welche Infrastruktur/Support Sie dem Team für die Dauer der Inkubation zur Verfügung stellen wollen.
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1.6 weist darauf hin, dass die Gründer für das während der Inkubation geförderte Projekt keine weiteren Fördermittel in Anspruch nehmen dürfen und dass beabsichtigte zukünftige Förderungen dem Institut anzuzeigen sind. Hintergrund ist, dass Doppelförderungen unbedingt zu vermeiden sind.
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Projektleiter, Verantwortlichkeit des Projektteams
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In Punkt 2.1 wird der Projektleiter auf Seiten des Gründerteams bestimmt, der als verantwortlicher Vertreter im Verhältnis zu Inkubator/Förderinstitution für sämtliche Angelegenheiten des Projekts verantwortlich ist.
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Vertraulichkeit/Publikationsrechte
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Dieser Punkt bzw. die Unterpunkte regeln den Umgang mit Betriebsgeheimnissen bzw. mit Publikationsmöglichkeiten der Ergebnisse durch Teammitglieder und Förderinstitution.
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Berichts- und Informationspflichten
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Hier werden die Berichts- und Informationspflichten geregelt, die dem Gründerteam gegenüber dem Inkubator/Förderinstitution obliegen.
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Beteiligung an der Ausgründungsgesellschaft
- In diesem Punkt wird die Höhe der Beteiligung (in unserem Fall offene Beteiligung) an der Ausgründungsgesellschaft geregelt, die der Inkubator bzw. die Förderinstitution für das zur Verfügung gestellte Inkubationsbudget erhält.
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Außerdem wird hier die Möglichkeit geregelt, die Beteiligung auch in eine andere Gesellschaft zu verschieben.
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Verwertung der Arbeits- und Entwicklungsergebnisse
- Punkt 6 regelt den Umgang mit dem entstandenen Foreground-IP für den Fall, dass innerhalb einer hier gesetzten Frist kein gemeinsames Unternehmen ausgegründet wird.
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Hier ist der Inkubator bzw. die Förderinstitution berechtigt, dass entstandene Foreground-IP aus 3.2. selbst zu verwerten.
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Vertragslaufzeit und Kündigung
- Punkt 7.1. verweist nochmals auf die vereinbarte Laufzeit in Anlage 1 und klärt, dass die Inkubationsphase zum bestimmten Termin ausläuft.
- Punkt 7.2 regelt die Möglichkeiten, zu denen der vorliegende Vertrag außerordentlich durch eine der Parteien gekündigt werden kann.
- Punkt 7.3 verweist auf das entstandene Foreground-IP bzw. was damit im Falle der Kündigung passiert (bleibt Eigentum des Inkubators/der Förderinstitution).
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Außerdem klärt es etwaige Rückzahlungsverpflichtungen der Gründer gegenüber des Inkubators/der Förderinstitution.
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Schlussbestimmungen
- Punkt 8 gibt einen Überblick über die Schlussbestimmungen.
- So klärt etwa 8.1 das Meinungsverschieden auszuräumen und einvernehmlich zu regeln sind, 8.2 verweist auf die salvatorische Klausel (eine unwirksame Klausel lässt nicht den kompletten Vertrag unwirksam werden).
- Punkt 8.3 regeln u.a. das Schriftformerfordernis zur Abänderung/Ergänzung des Vertrags, Punkt 8.4 klärt die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschlands sowie für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung das Landgericht als ausschließlich zuständig sowie abschließend in Punkt 8.5, dass alle Parteien eine Ausfertigung des Inkubationsvertrags erhalten haben.
Unterschriftenseite Hier unterschreiben alle Beteiligten (Gründer, Vertreter der Institution) den Inkubationsvertrag.